Donnerstag, Mai 1, 2025
Bürger-Infos

Der richtige Notruf – wenn es mal brenzlig wird

Unser Leitfaden hilft Ihnen sich auf die Situation, wenn man einen Notruf absetzen muss, vorzubereiten.

Durch die Beantwortung der folgenden 5 W-Fragen werden alle nötigen Informationen übermittelt.

1. Wo ist es passiert?
Machen Sie Angaben zum Notfallort (Ort, Strassenbezeichnung, Hausnummer, ggf. Etage). Die Beantwortung dieser Frage ganz zu Anfang hilft bei der Entsendung von Einsatzkräften, falls das Notrufgespräch unterbrochen oder abgebrochen wird.

2. Was ist passiert?
Schildern Sie die Lage in möglichst kurzen und verständlichen Sätzen. Weisen Sie den Disponenten darauf hin, falls bei einem Verkehrsunfall ein Fahrzeug mit einer Gefahrstoffkennzeichnung beteiligt ist.

3. Wieviele Personen benötigen Hilfe?
Nennen Sie die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen, damit ausreichend viele Rettungsmittel zum Notfallort entsandt werden.

4. Welche Verletzung / Erkrankungen liegen vor?
Schildern Sie die Verletzungsmuster oder Beschwerden, soweit für Sie erkennbar, damit der Disponent die Lage vor Ort einschätzen und möglichst direkt alle benötigten Rettungskräfte entsenden kann.

5. Warten Sie unbedingt auf Rückfragen!
Wenn Sie in der Eile vergessen haben, Informationen anzugeben, werden sie vom Leitstellenpersonal erfragt.

Nach dem Absetzen eines Notrufs
Sichern Sie die Unfallstelle ab, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Leiten Sie umgehend Erste-Hilfe-Maßnahmen ein.

Notrufe sind kostenlos!
Die oben genannten Notrufnummern sind in Deutschland (die 112 sogar europaweit) kostenlos erreichbar – egal ob vom Festnetz, vom Handy oder aus einer Telefonzelle. Bei Handys kann die 112 auch bei gesperrter SIM-Karte angewählt werden. Das Absetzen eines Notrufes von einem Handy ohne eingelegte SIM-Karte funktioniert allerdings seit einiger Zeit nicht mehr, der Service musste wegen allzu hoher Missbrauchszahlen abgeschaltet werden.

Keine Angst vor Folgekosten!
Wer einen Notruf im guten Glauben absetzt, wird grundsätzlich nicht für die Kosten des nachfolgenden Einsatzes belangt – auch dann nicht, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Einsatz nicht erforderlich war.

Böswillige Alarmierungen
Nur wer böswillig und ohne erkennbaren Grund die Feuerwehr alarmiert, muss damit rechnen, für die entstandenen Kosten haftbar gemacht zu werden und dass zusätzlich eine Anzeige wegen Missbrauchs von Notrufeinnrichtungen erstattet wird. Gut zu wissen ist dabei, dass die Feuer- und Rettungsleitstelle die Telefonnummer des Anrufers auch dann erkennen kann, wenn die Funktion „Rufnummer senden“ am Telefon ausgeschaltet oder unterdrückt wurde. Auch der Standort einer Telefonzelle, aus der ein Notruf kommt, wird in der Leitstelle angezeigt.

FREIWILLIGE FEUERWEHR HÜLSDONK
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